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Bundeskartellamt knackt erste Kabel-Monopole

Der Bundesverband Breitbandkommunikation begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamts im Zusammenschlussverfahren von Liberty Global (Unitymedia) und Kabel BW.

20.12.2011, 00:00 Uhr
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Pärchen am Laptop© Yuri Arcurs / Fotolia.com

Der Bundesverband Breitbandkommunikation begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamts im Zusammenschlussverfahren von Liberty Global (Unitymedia) und Kabel BW. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten den Zusammenschluss der Nummer zwei und drei im deutschen Kabel-TV-Markt zwar freigegeben, die Freigabe aber mit umfangreichen Bedingungen verbunden.

"Das Bundeskartellamt hat ein Auflagenpaket geschnürt, das den Wettbewerb um die Wohnungswirtschaft im Einzugsgebiet von Unitymedia und Kabel BW eröffnet. Davon werden vor allem die Kunden in großen Gebäudeeinheiten profitieren, die zukünftig stärker auf vielfältige und innovative Triple-Play-Angebote regionaler und lokaler Telekommunikationsanbieter zurückgreifen können", bewertet BREKO-Präsident Ralf Kleint den Freigabebeschluss positiv.

Bisher waren gerade große Gebäudekomplexe durch sehr langfristige Exklusivvereinbarungen der Kabelnetzbetreiber mit der Wohnungswirtschaft (sog. "Gestattungsverträge") vom Wettbewerb ausgeschlossen. Das Bundeskartellamt hat die beiden Zusammenschlussbeteiligten für die 67 größten Gebäudeeinheiten mit jeweils mehr als 800 Wohnungen nunmehr zur Einräumung von Sonderkündigungsrechten verpflichtet. Auch wurde die bisher übliche Praxis von Unitymedia und Kabel BW untersagt, im Rahmen dieser Exklusivvereinbarungen andere Anbieter am Aufbau einer eigenen Hausverkabelung, über die das TV-Signal zum Kunden gebracht werden kann, zu hindern.

"Es ist erfreulich, dass das Bundeskartellamt die Anregungen und Argumente des BREKO, der an dem Verfahren beteiligt war, in vielen Punkten aufgegriffen hat", äußert sich auch BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers zustimmend zur Entscheidung der Wettbewerbshüter. "Die Investitionen der großen Kabelnetzbetreiber in die Hausinfrastruktur dürften sich bereits lange amortisiert haben, so dass langfristige Vertragsbindungen hier einfach nicht mehr gerechtfertigt sind." Der BREKO-Chef denkt aber schon weiter: "Die auf Unitymedia und Kabel BW begrenzte Entscheidung kann nur der erste Schritt sein. Um einen flächendeckenden Wettbewerbseffekt zu erreichen, ist es wichtig, diese wettbewerbsöffnenden Maßnahmen gegebenenfalls in einem weiteren Verfahren auch gegenüber Kabel Deutschland als dem größten Kabelnetzbetreiber durchzusetzen".

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